Viele Schulen im Ruhrgebiet stehen vor großen Herausforderungen: Ein hoher Förderbedarf bei Schüler*innen, Lehrkräftemangel und steigende Heterogenität. Als studentische Lernbegleitung können Sie parallel zu Ihrem Studium eine wertvolle Rolle übernehmen, indem Sie Lehrkräfte entlasten und Schüler*innen beim Erwerb grundlegender Kompetenzen unterstützen. Im Fokus steht die Förderung der sprachlichen, mathematischen und sozio-emotionalen Basiskompetenzen von Schüler*innen der Jahrgangsstufen 1–6 an Startchancen-Schulen im Ruhrgebiet.
Was bieten wir Ihnen?
- Eine Vergütung von 25 € pro Zeitstunde (Anstellung mit Honorarvertrag über die VHS Dortmund)
- Einen flexiblen Einsatz: Sie können bestimmen, wie viele Stunden pro Woche Sie Schulen in Ihrer Umgebung unterstützen möchten
- Eine Qualifizierung zur Vorbereitung auf den Schuleinsatz in Zusammenarbeit mit der Universitätsallianz Ruhr
- Supervisorische Begleitung während Ihrer Tätigkeit
Wer kann sich bewerben?
Bevorzugt berücksichtigt werden Lehramtsstudierende ab dem 3. Bachelorsemester. Bewerben können sich aber auch Studierende folgender Studiengänge:
- Bachelor-Studiengänge mit der Option Lehramt, wenn das EOP (Eignungs- und Orientierungspraktikum) abgeschlossen wurde
- Studierende pädagogisch oder sozialwissenschaftlich ausgerichteter Studiengänge (Bildungs-/Erziehungswissenschaften, Förderpädagogik, Sozialwissenschaft, Soziale Arbeit, Soziologie, Psychologie) – im Master oder Bachelor ab dem 5. Fachsemester
- Studierende der Germanistik, von Deutsch als Fremdsprache/Zweitsprache, der Anglistik/Amerikanistik oder Mathematik bzw. anderer MINT-Fächer, sofern Zusatzqualifikationen oder Praxiserfahrungen im pädagogischen oder didaktischen Bereich oder aus der Jugendarbeit vorliegen – im Master oder im Bachelor ab dem 5. Fachsemester
Wichtig: Sie brauchen als Lernbegleiter*in ein erweitertes Führungszeugnis. Dafür benötigen Sie ein Aufforderungsschreiben, das Sie von uns erhalten können, sobald wir eine passende Schule für Sie gefunden haben.
FAQs Studierende
Sollten Sie Ihre Frage nicht in den FAQs finden, wenden Sie sich gerne an: lerncrew@ruhrfutur.de
1. Bewerbung und Registrierung
Bewerben können sich Studierende ab dem dritten Fachsemester im Bachelor. Besonders angesprochen sind Lehramtsstudierende, aber auch Interessierte aus anderen Fachrichtungen mit pädagogischer Erfahrung sind herzlich willkommen. Die Anmeldung erfolgt unkompliziert über das Onlineformular. Wichtig zu wissen: Lerncrew Ruhr richtet sich an Startchancen-Schulen im Ruhrgebiet. Studierende außerhalb der Region können sich zwar ebenfalls bewerben, der Einsatz findet jedoch ausschließlich im Gebiet des Regionalverbands Ruhr statt.
Der Einsatzbeginn ist abhängig von verschiedenen Faktoren: Dazu gehören die Vorlage aller erforderlichen Unterlagen (z. B. das Führungszeugnis), die beidseitige Vertragsunterzeichnung sowie die Terminabstimmung mit der Schule. In der Regel kann der Start etwa drei bis vier Wochen nach der Zusage erfolgen, sofern alle Unterlagen vollständig vorliegen.
Sie erhalten von uns eine Matching-Mail mit Kontaktdaten und Informationen zum Ablauf.
2. Einsatz an der Schule
Grundsätzlich ist der Einsatz flexibel, jedoch ist eine Aufsichts- oder Vertretungstätigkeit nicht erlaubt.
Weisen Sie Ihre Schule auf die Handreichung für Schulen hin, wenn Sie den Eindruck haben, dass Ihre Ansprechperson keine klare Vorstellung davon hat, welche Aufgaben Sie übernehmen dürfen.
Eine Teilnahme wird nicht empfohlen, da dies zeitlich kaum vereinbar ist. Zudem ist der Einsatz nicht an derselben Schule möglich, an dem das Praxissemester absolviert wird.
Bitte fragen Sie diesbezüglich bei Ihrer eigenen Hochschule nach.
Dies ist bei triftigem Grund möglich. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an lerncrew@ruhrfutur.de
In Ausnahmefällen ist dies möglich. Bitte wenden Sie sich an: lerncrew@ruhrfutur.de
3. Führungszeugnis
Die Kosten können von Lerncrew Ruhr leider nicht übernommen werden.
Nein, der Einsatz ist nur mit gültigem Führungszeugnis erlaubt.
4. Qualifizierung
Nein, es gibt regelmäßig wiederkehrende Termine zur Qualifizierung.
Eine Teilnahme an der Qualifizierung ist nur nach Vertragsabschluss möglich, da die Qualifizierung als Arbeitszeit gilt.
Dies ist möglich – bitte klären Sie dies mit dem Vertragspartner und Ihrer Schule ab.
5. Arbeitszeiterfassung und Stundenzettel
Als Arbeitszeit gelten die Hospitation während der ersten Einsatzwoche, die Lernbegleitung sowie die Qualifizierungsstunden.
Pro 45 Minuten Lernbegleitung werden Ihnen über den Stundenzettel automatisch 15 Minuten angerechnet, die zur Vor- und Nachbereitung dienen.
Der Stundenzettel muss im Original bei der VHS Dortmund und als Excel-Tabelle per E-Mail bei RuhrFutur eingereicht werden.
Die VHS Dortmund benötigt den Stundenzettel für die Honorare. RuhrFutur benötigt die Stundenzettel für das Monitoring des Programms.